Beitrag SkyNews 8/21

Robert Appel, SkyNews August 2021: Die CO2-Vorlage wurde abgelehnt – und was kommt nun?

Die heftig diskutierte Vorlage wurde nun also am 13. Juni nach emotionalen Kampagnen überraschenderweise abgelehnt, und mit ihr die umstrittene Flugticketabgabe. Die Neuauflage eines solchen CO2-Gesetzes dürfte wohl sehr bald kommen, und sicherlich wird eine Flugticketabgabe wieder Bestandteil davon sein. Um für die Ausarbeitung dieser nächsten Vorlage die richtigen Lehren ziehen zu können, liefern wir mit diesem Beitrag bereits jetzt ein paar Gedankenanstösse. Denn sicher wird der EuroAirport auch dann wieder eine in der Schweiz weitgehend unerwartete Schlüsselrolle spielen.

Was bedeutet eine Flugticket-Abgabe für den EuroAirport?
Bei einer schweizerischen Flugticketabgabe gilt als sicher, dass seitens des EuroAirport keine grossen Summen in den Finanztopf der Lenkungsabgabe und des Klimafonds fliessen wird. Denn wie im Vorfeld der abgelehnten CO2-Vorlage indirekt bereits angekündigt, hätte z.B. EasyJet als Konsequenz einen Grossteil oder gar alle ihre Flüge ab Basel neu mit französischen Verkehrsrechten ab Mulhouse abgewickelt, und andere Carriers hätten es ihnen nachgemacht; ihre Preispolitik wäre vorerst gerettet gewesen. Für ihre Passagiere ohne bemerkbaren Unterschied: Same Place – same Story. Und bei der Business Aviation (pro Abflug CHF 500 pauschal) war der Fall sowieso klar. Zusätzlich hätte dieses Abgabe-Schlupfloch auch eine Sogwirkung nach Zürich ausgeübt; einzelne der dortigen Carriers hätten wohl ebenfalls ab MLH fliegen wollen, und zwar mit Kurz- und Langstrecken – die Swiss äusserte sich ja auch bereits besorgt in diese Richtung. Es kann also davon ausgegangen werden, dass für den EuroAirport das Verkehrsvolumen nicht nur nicht abgenommen hätte, wie sich die Initianten das ausgedacht hatten, sondern dass sich gar zusätzliche Verkehrsströme einfach in Richtung Frankreich verschoben hätten. Und dass von denen dann eben auch keine Finanzströme in den helvetischen Klimafonds und zur Umverteilung geflossen wären.

Gut für den EuroAirport?
Nun könnte der Flughafen ja über diese Szenarien jubeln – aber das tut er nicht! Denn zum einen wird eine massive Zunahme des Verkehrsvolumens aus lärmpolitischen Gründen gar nicht angestrebt, und zum anderen ist die Schweiz sehr an einen weiterhin CH-dominanten Verkehrsrechtsverhältnis interessiert: Bisher, Stand 2019, flogen 92% aller Passagiere mit schweizerischen Traffic Rights. Der CH-Verkehrsanteil hat somit bedeutendes politisches Gewicht. Wechselten nun Airlines hinüber zu französischen Verkehrsrechten, so würde sich das Verhältnis entsprechend verändern: Der Flughafen würde dadurch «französischer», und die Schweiz verlöre an Einfluss in sämtlichen Belangen. Gerade deshalb würden zum Beispiel die Lärm-Anliegen unserer Bevölkerung noch schwieriger durchzusetzen sein! Das könnte wohl nicht unbedingt die Absicht der Initiantinnen und Initianten sein?

Was den EuroAirport jedoch nicht direkt betrifft, ist der anzunehmende Teil-Abfluss des Schweizer Langstreckenvolumens nach Frankfurt oder Mulhouse (ex ZRH und BSL), nach München (ex ZRH), nach Milano (ex Tessin) oder nach Lyon (ex GVA). Wenn eine 4-köpfige Familie für einen Langstreckenflug 480 Franken allein an Ticketabgaben hinblättern muss, kann ihnen für die Wahl ihres neuen Abflugsortes im Ausland durchaus ein gewisses Verständnis entgegengebracht werden, selbst dann, wenn sie mit ihrem Auto dorthin fahren! Aber dies nur am Rande.

Aber: kann die Flugticketabgabe ab BSL überhaupt angewendet werden?
Das wird eine spannende Frage. Der EuroAirport als bi-nationales Konstrukt kann eine solche neue, staatliche Abgabe ja nicht einfach einführen, sondern muss dieses Ansinnen sowohl von DGAC, der französischen Zivilluftfahrtbehörde, als auch von einer zweistaatlichen Kommission absegnen lassen. Ob dieser Accord heutzutage, im Lichte des abgelehnten bilateralen Abkommens, zustande käme, ist jedoch fraglich. Und falls nicht: was geschähe dann mit dieser Abgabe auf den anderen schweizerischen Flughäfen? Könnte sich die Schweiz einen derartigen Präzedenzfall leisten, oder wäre dies gar ein Verhinderungsgrund für diese Flugticketabgabe?

Bei der Ausarbeitung einer solchen Gesetzesvorlage sollte die spezielle Situation in Basel das nächste mal nicht wieder ausser Acht gelassen werden. Denn der gebannte helvetische Blick nach Zürich-Kloten führt zuweilen nämlich zu Überraschungen! Und zudem: Es war noch nie falsch, eine wirklich ausgegorene Abstimmungsvorlage vors Volk zu bringen!

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