Bericht SkyNews 7/24

Austritt aus dem Staatsvertrag

Haben Sie Ferienpläne? Haben Sie die Absicht, für deren Realisation das Flugzeug zu nehmen (natürlich ab dem EuroAirport!)? (Zweimal «ja» – bitte weiterlesen. Einmal «nein» – bitte weiterblättern.)

Damit sind wir wieder unter uns, die wir für gelegentliche Ferienflüge wenig Flugscham empfinden. OK, Flugschämende, ihr könnt also trotzdem weiterlesen, ihr nehmt es damit ja auch nicht immer so genau. Richtig?

Dazu ein kleiner Vergleich. Einem Möbel-Discounter in einem Vorort von Basel wollten besorgte KlimaretterInnen den Ausbau von Parkplätzen verweigern. Als ob man mit Möbeln das Tram besteigen möchte. Eine besonders rührige Aktivistin wurde dann gefragt, ob sie dort auch mal einkaufen ginge, obwohl sie gar kein Auto besitze? Ja, und dann leihe sie eben das Auto einer Bekannten aus. Ähnlichkeiten mit der Flugscham sind rein zufällig.

Aktivisten gibt es auch in den Regierungssälen. Nicht wenige Gross- und LandrätInnen sagen mit Überzeugung, dass ein Ausbau der EuroAirport-Kapazitäten nicht in Frage käme. Auch wenn sie damit lediglich einen Trend aussprechen – es ist deren private Meinung. Ob und wie der Flughafen zur prosperierenden finanziellen Gesundheit der beiden Kantone beiträgt, ist jedoch von untergeordnetem Interesse – sie haben ja die Pharmaindustrie, welcher sie die prallen Staatskassen verdanken. Zumindest in Basel-Stadt. Und ob die Passagiere dann eben woanders ihr Flugzeug besteigen, ist ja auch nicht ihre Sache, denn das Florian-Prinzip ist irgendwie gottgegeben.

Der EuroAirport ist ein binationales Konstrukt: Frankreich stellt das gesamte Gelände des Flughafens zur Verfügung und übernimmt die operationelle Regulierung, und die Schweiz sowie die Kantone Basel-Stadt und -Land finanzieren die Ausbauten. So sind die Schweizer Miteigner des Flughafens und stellen einen genau festgelegten Anteil der Geschäftsleitung. Damit ist ein gewisses Mitspracherecht zumindest vorgesehen, aber es besteht jedoch kein Zweifel, wer das wirkliche Sagen hat. Das ist zum einen «Paris», wo die Luftfahrtbehörde DGCA ihre zuweilen einsamen Entscheide trifft und ohne Umschweife in Kraft setzt, und andererseits sorgt die Präfektur in Colmar, die für SXB und BSL/MLH zuständig ist, oftmals für Verwirrung mit eigenen, zusätzlichen Einschränkungen.

Weniger die Kompetenzen, aber vor allem die Aufgaben sind im Staatsvertrag klar definiert, wie weiter oben beschrieben. Die Schweiz finanziert aber nur, denn Bauaufträge sind aufgrund der überkomplizierten Ausschreibungsverfahren für Schweizer Unternehmen so gut wie unerreichbar. Auch beschafftes Equipment trägt in der Regel das Label «Made in France». Die Schweizer Arbeitnehmer des Flughafens werden zwar offiziell nach Schweizer Recht angestellt und besteuert, aber auch hier gibt es immer wieder Vorstösse findiger Französischer Juristen, wo und inwieweit Schweizerische Bestimmungen durch Französisches Recht unterminiert werden können. Wie man bei Facebook sagt: Es ist kompliziert.

Soviel zur Ausgangslage. Nun gibt es in den beiden Basler Halbkantonen Stimmen, die eine Aufhebung der Eigentümerstrategie fordern. Man könne schliesslich ja nicht an einem bösen Unternehmen finanziell beteiligt sein, welches für Umweltschäden sorgt und die Bevölkerung am Schlafen hindert. Deswegen sollten auch keine Schweizer Amtspersonen oder gar Industrielle im EAP-Verwaltungsrat Einsitz mehr haben dürfen. Der Staatsvertrag wäre aufzuheben. Und an diesem Punkt ist Ende der Überlegungen. Aber was wären die Konsequenzen (für alle jetzt, nicht nur für diejenigen, die solche abstrusen Ideen zu Ende denken)?

Ganz kurz: Die Schweiz verlöre nicht nur sämtliche Investitionen, sondern auch jeglichen Einfluss auf die weitere Entwicklung, welche für den nordwestlichen Zipfel der Schweiz auch nicht unerheblich wären. Grob gesagt könnte sich dann der Flughafen, sämtlicher Schweizer Fesseln entledigt, prächtig weiterentwickeln. Und die Arbeitnehmenden aus der Schweiz? Diese dürften wohl bleiben, sofern sie dies unter Französischen Bedingungen tun wollten. Ach ja, und sämtliche Steuer- und AHV-Erträge würden ebenfalls ausfallen.

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