Beitrag SkyNews 4/22

ROBERT APPEL, BEIRAG SKYNEWS APRIL 2022: Heftige öffentliche Teaktionen auf die neuen Nachtflug-Restriktionen

In der letzten SkyNews-Nummer berichteten wir über die offizielle Einführung der neuen Nachtflug-Regelung, die an vergangenem 1. Februar in Kraft trat. Die Haupt-Lärmverursacher um die Nachtzeit, die Express-Carriers, deren Jet-Flugzeuge durchwegs nicht den neuesten Lärmkategorien entsprechen und deshalb bereits ab 22:00 Uhr nicht mehr starten dürfen, mussten dafür ihre Flugpläne massiv ändern. Die wichtigste Forderung ist damit erfüllt: Zwischen 22:00 und 23:00 Uhr dürfen nur noch die leisesten, lärmzertifizierten Flugzeuge starten. Da die Haupt-Startrichtung bei normalen Windverhältnissen auf der Piste 33 in Richtung Süden führt, profitiert vor allem die bewohnerstarke Basler Agglomeration von einer spürbaren Lärmentlastung.

Während der EuroAirport mit dem Resultat und der Einhaltung dieser Regeln zufrieden ist, kritisierten die üblichen Verdächtigen und ihre unterstützenden Organisationen diese erwartungsgemäss reflexartig: Mit «22:00/23:00 Uhr» sei gar nicht der Abflug gemeint, sondern vielmehr die «Schliessung der Gates» – der Start würde also sehr viel später erfolgen. Natürlich ist das eine unsinnige Behauptung, denn in der Fliegerei gilt grundsätzlich «Chocks Off», dass also das Flugzeug zum Wegrollen oder für den Pushback bereit ist. Wie immer einfach etwas Fake!

Aber es kommt noch dicker: Die lokale französische «Association de Défense des Riverains de l’Aéroport, ADRA, wird zusammen mit der BIF, «Bürgerinitiative Südbadischer Flughafenanrainer» und natürlich mit dem schweizerischen Schutzverband bei der DGAC Rekurs einlegen, da nach ihrer Meinung das Flugverbot zwischen 24:00 und 05:00 Uhr nicht gewährt sei. Sie postulieren überdies, dass der Expressverkehr (DHL, UPS, FedEx) grundsätzlich «Fracht ohne Mehrwert» sei und dies zudem in einer Transportgeschwindigkeit, die ein umweltschädlicher Luxus sei! Sie fordern eine strikte Nachtruhe zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Und ein Schweizer Leserbriefschreiber wünscht sich gleich eine ungestörte Nachtruhe bis 7 Uhr.

Es ist eine Ausnahmeregelung, die für helle Aufregung sorgt: Wenn nämlich eine Verspätung nicht durch die Airline selbst oder ihrer Dienstleister, sondern durch höhere Gewalt (Wetter, ATC, Streiks etc.), entstanden ist, besteht eine Verspätungstoleranz von maximal 1 Stunde. Die Airline muss diese Verspätung aber gegenüber der französischen Luftfahrtbehörde DGAC begründen und beweisen können; andernfalls drohen drakonische Strafmassnahmen wegen Übertretung des Nachtflugverbots. Das bedeutet, dass im Falle der hauptsächlich betroffenen Carriers, der Expressdienste, derartige Ausnahmen höchstens bis 23:00 Uhr in Frage kommen. Übrigens entstanden vereinzelte Verspätungen auch bereits vor dem 1. Februar, nur eben jeweils eine Stunde später!

Die Erfüllung der alten Forderung nach einem generellen Flugverbot zwischen 23:00 und 05:00 Uhr und (für lärmigere Flugzeuge sogar zwischen 22:00 und 06:00 Uhr entspricht einer Lärmminderung in den Randstunden um 80%! Sie müsste eigentlich mit Erleichterung aufgenommen werden. Aber Fehlanzeige: das ist für die Flughafen-Gegnerschaft natürlich nur ein erster Schritt – das war eigentlich schon immer klar. Endziel werden nebst einem noch viel ausgedehnteren Nachtflugverbot auch eine Obergrenze an Flugbewegungen sein, die den Flughafen bis zur Bedeutungslosigkeit einschränken. Dieser Kampf ist auch für andere Flughäfen längst zur Realität geworden.

Erschreckend ist vor allem die Ungeniertheit, mit welcher sowohl falsche Aussagen als auch überrissene Forderungen präsentiert werden. Auch die an Verlogenheit grenzende Naivität, mit welcher Expressfracht und die Lowcost-Flugreisen als unnötigen Luxus» bezeichnet wird: Was Einzelne nicht benötigen (oder nicht zu benötigen glauben), soll für Andere auch nicht zur Verfügung stehen. Offensichtliche Falschbehauptungen sind also immer noch gut genug, um als Argumente herzuhalten. Wer sich eine Kirchenstille in der Nachtzeit wünscht, müsste eigentlich auch gegen den Eisenbahnlärm – zu dieser Zeit vor allem durch lärmintensive Güterzüge – protestieren. Aber auch Strassenbahnen, Blaulicht-Fahrzeuge, die REGA und Strassenreinigung in den frühen Morgenstunden etc. müssten verboten werden. Und der Privatverkehr sowieso. Schöne, tolerante Welt!

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