ROBERT APPEL, SKYNEWS Januar 2022: Neue Nachtflug-Regelung auf dem EuroAirport ab dem 1. Februar 2022
Im November 2018 liess der EuroAirport beim französischen Transportministerium (Zivilluftfahrtbehörde Frankreichs / DGAC) zusätzliche Lärmschutzmassnahmen prüfen, inklusive betriebliche Einschränkungen nach 23.00 Uhr. Diese Überprüfung erfolgte gemäss der EU-Verordnung 598/2014, welche für alle Flughäfen der Europäischen Union gilt. Das Vorgehen basiert auf den Prinzipien des ausgewogenen Ansatzes («Balanced Approach») der ICAO, in welchem mögliche Massnahmen geprüft werden, um die kostenwirksamste Massnahme oder Massnahmenkombination (hier in absteigender Priorisierung) zu ermitteln:
(a) die vorhersehbare Wirkung einer Verringerung des Fluglärms an der Quelle;
(b) Flächennutzungsplanung und -verwaltung;
(c) lärmmindernde Betriebsverfahren; und
(d) Betriebsbeschränkungen – nur als letztes Mittel anzuwenden, nach Prüfung der vorgenannten Massnahmen.
Zwischen August 2019 und April 2020 wurden vom EuroAirport im Rahmen einer ausführlichen Studie verschiedene Szenarien durchgerechnet, bei denen es primär darum ging, den Lärm wirksam zu reduzieren, ohne dabei den Luftverkehr unverhältnismässig einzuschränken. Das vom Flughafen erarbeitete Szenario sieht insbesondere ein Verbot der geplanten Starts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr sowie eine Erhöhung der kumulativen Lärmmarge für Kapitel-3-Flugzeuge zwischen 22.00 und 6.00 Uhr von 10 auf 13 EPNdB* vor. Diese Massnahmen ergänzen die bestehenden Betriebseinschränkungen wie z.B. das grundsätzliche Nachtflugverbot von 24.00 bis 5.00 Uhr für Landungen und 24.00 bis 6.00 Uhr für Starts. Insgesamt führen sie gemäss der Studie zu einer deutlichen Senkung der Lärmbelastung und somit für die Bevölkerung spürbaren Verbesserungen in der zweiten Nachtstunde (23.00-24.00 Uhr). Die berechneten akustischen Verbesserungen betragen 6 Dezibel im Norden des Flughafens, was einer Verringerung der Fluglärmenergie um 75 % entspricht, und 11 Dezibel im Süden, was einer Verringerung von etwa 90 % entspricht!
* EPNdB (Effective Perceived Noise in Decibels) ist eine Kombination von gemessenen und wahrgenommenen Lärm. Bei dieser Messgrösse werden die gewisse Eigenschaften von Flugzeuggeräuschen, welche von vielen Menschen als unangenehm werden, deutlich stärker berücksichtigt, zum Beispiel stark hervortretende Einzeltöne von den Triebwerken.
Ende 2020 hat nun die DGAC dem Antrag des Flughafens zugestimmt und einen entsprechenden Betriebserlass ausgearbeitet. Vom 11. Februar bis zum 11. Mai 2021 wurde nach französischem Recht eine öffentliche Anhörung in Frankreich, der Schweiz und Deutschland durchgeführt, welche auch den Anwohnerinnen und Anwohnern des EuroAirport in der Schweiz und in Deutschland offen stand. Der definitive Erlass zur Änderung des Betriebsreglements des EuroAirport wurde am 19. August im Gesetzesblatt Frankreichs veröffentlicht. Parallel dazu wurde das Dossier der Europäischen Kommission für eine Dauer von sechs Monaten zur Stellungnahme vorgelegt. Voraussichtlich werden die neuen Betriebseinschränkungen am 1. Februar 2022 in Kraft treten.
Selbstredend ist der Flughafen nach wie vor durchgehend für Flugzeuge in Notsituationen, für Hilfs- und Rettungsflüge sowie Staatsflüge geöffnet. Ebenfalls können in beschränktem Rahmen Ausnahmen genehmigt werden. So aus Sicherheitsgründen oder wenn die Verspätung eines Fluges ausserhalb der Kontrolle der Airline liegt; darunter fallen z.B. ATC-Streiks, Wettersituationen, Flugzeug-Enteisung oder Schneeräumung, Slot-Probleme etc. Ausnahmen müssen rechtzeitig angefragt und werden im Einzelfall von der französischen Aufsichtsgebehörde geprüft.
Mit der eingangs erwähnten Lärmminderungsmassnahme in den sensiblen Nachtstunden im Rahmen des «Balanced Approach» wird eine vernünftige und realistische Regelung in Kraft gesetzt, die alle Aspekte berücksichtigt. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass die verschärften Massnahmen hauptsächlich die Express Carriers betreffen und eine grosse Herausforderung darstellen; ihre wirtschaftliche Bedeutung für die trinationale Region darf dabei nicht unterschätzt werden.